Who we are

Friends of the Zurich Opera

The association was founded in 1960 and aims to inspire understanding and enjoyment of opera and ballet. The Friends of the Opera Zurich enables its approximately 1,300 members to connect directly with the opera house and supports the efforts of all those involved in opera production and performance. It also promotes the International Opera Studio, a training program for talented young singers from around the world.

As a member of the Friends of the Zurich Opera, you will enjoy exclusive privileges in recognition of your support and gain behind-the-scenes insight into the opera house. Members have the opportunity to attend non-public rehearsals and benefit from priority ticket booking via a dedicated hotline. In addition to events such as backstage tours and a private season preview presented by the opera management, you will be invited to special concerts by the International Opera Studio. Depending on your membership category, you may also enjoy further benefits.

Our association works closely with the opera house management and continuously strives to expand services and offerings for our members. The board is delighted when you choose to support the Zurich Opera House alongside us—through friendship, commitment, and financial contributions—thus expressing your solidarity with Opernhaus Zürich.

We warmly invite you to become part of this community. As a member, you’re right at the heart of it all!

Welcome Address by the President

Dear members,

welcome to this very special season! With the start of the 2025/26 season, Matthias Schulz takes over as the artistic director of the Zurich Opera House. Alongside the visibly renewed appearance of the house, exciting innovations await us in the artistic program. The Friends’ Association is also offering a few new special events this season. As you can see — as a member, you are close to the action and right in the front row!

We enjoy social gatherings.
We share the excitement.
We meet stars.
We network.
We meet the artistic director Matthias Schulz.
We exchange ideas with the music director Gianandrea Noseda.
We listen to the orchestra.
We go backstage.
We accompany the creation of an opera.
We provide a platform for networking.
We enjoy exclusive events open only to us.
We have time for genuine and personal exchange.
We attend rehearsals together.
We support young members.

In short: We open doors to new worlds!

This season too, we have the privilege of being very close to the action, a privilege we greatly appreciate! As a member, you can look forward to a wide variety of insights into the Zurich opera universe this season.

As the Friends’ Association, we are supporting the main stage production of Mozart’s «La clemenza di Tito» this time. Supporting the International Opera Studio remains a major concern for us. The young talents will present their production of Puccini’s «Gianni Schicchi» at the Theater Winterthur.

Thank you for being part of our Friends’ Association. Your enthusiasm, loyalty, and support make many things possible.

I send you my warmest regards,

James Koch,
President of the Friends of the Zurich Opera

Bylaws

Note: If you wish for the bylaws in English get in touch with the Friends Office and they will assist. 

STATUTEN DER FREUNDE DER OPER ZÜRICH

A. Zweck

§ 1
Die Freunde der Oper Zürich sind ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Zürich.

Der Verein bezweckt, das Verständnis und die Freude für Oper und Ballett zu wecken, den Besuch und die künstlerischen Aufgaben der Oper Zürich zu fördern sowie die Bestrebungen der am Opernschaffen und an der Opernwiedergabe beteiligten Kräfte zu unterstützen. Diese Aufgaben sollen erreicht werden durch:

a) Veranstaltungen;
b) Förderung eines internationalen Opernstudios in Zürich;
c) finanzielle Beiträge aus dem Vereinsvermögen, Erhältlichmachen besonderer Zuwendungen.

B. Mitgliedschaft

§ 2
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand. Er kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen verweigern.

§ 3
Der Verein erhebt von der Mitgliederversammlung festzusetzende Mindestjahresbeiträge, die in folgende Kategorien eingeteilt sind:

a) Personen bis zum vollendeten 29. Lebensjahr (Juniormitglieder)
b) Personen bis zum vollendeten 35. Lebensjahr (Junge Freund:innen)
c) Einzelmitglieder
d) Paarmitglieder
e) Gönner
f) Förderer
g) Patrons
h) Mäzene
i) Donatoren

Für juristische Personen bzw. Unternehmen stehen die Kategorie Förderer oder eine höhere Kategorie offen.

Wird die Mitgliedschaft ab 1. Januar eines Jahres erworben, so reduziert sich der laufende Jahresbeitrag um die Hälfte.

§ 4
Die Mitglieder erhalten eine Mitgliedkarte, welche zwei Personen zum Besuch der Vereinsveranstaltungen (Mitgliederversammlungen, Apéro am Schlussabend und Informationsveranstaltungen) berechtigt.

Der Verein führt eine Datenbank mit persönlichen und adressbezogenen Angaben seiner Mitglieder, die von den Mitgliedern selbst zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten können an bestimmte Dritte weitergegeben werden, wobei den Mitgliedern ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird. Der Zweck dieser Weitergabe ist es, eine Vernetzung unter den bestehenden Mitgliedern zu ermöglichen sowie neue Mitglieder zu gewinnen. Sämtliche Daten eines Mitgliedes werden bei Austritt gelöscht.

§ 5
Der Austritt erfolgt auf Ende des Vereinsjahres, d.h. auf den 30. Juni, durch schriftliche Anzeige an den Vorstand.

Aus wichtigen Gründen können Mitglieder durch den Vorstand ausgeschlossen werden, in welchem Fall dem Ausgeschlossenen innert zehn Tagen nach Kenntnisnahme vom Ausschluss das Rekursrecht an die Mitgliederversammlung offensteht.

§ 6
Personen, die sich um die Oper Zürich oder um den Verein in besonderem Masse verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder besitzen sämtliche Rechte der Mitgliedschaft, sind jedoch von der Bezahlung des Jahresbeitrages befreit.

C. Organisation des Vereins

§ 7
Die Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung,
b) der Vorstand,
c) die Revisionsstelle

1. Die Mitgliederversammlung

§ 8
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Vereinsorgan und besitzt folgende Befugnisse:

a) Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Revisionsstelle;
b) Festsetzung der Jahresbeiträge;
c) Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung;
d) Entscheidung über besonders wichtige, vom Vorstand unterbreitete Geschäfte;
e) Statutenrevision;
f) Vereinsauflösung

§ 9
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Juli und endigt mit dem 30. Juni des nächstfolgenden Kalenderjahres. Spätestens im Monat November findet die jährliche ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einladung hierzu erfolgt schriftlich, unter Beilage des Jahresberichtes und der Traktandenliste, mindestens 14 Tage vor dem Versammlungsdatum.

§ 10
Durch Vorstandsbeschluss oder durch schriftliches Begehren von mindestens einem Fünftel der Vereinsmitglieder kann eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Einberufung hierzu erfolgt gemäss § 9.

§ 11
In der Mitgliederversammlung können Anfragen gestellt und Vorschläge über alle den Verein berührenden Gegenstände gemacht werden. Beschlüsse sind jedoch nur zulässig über Geschäfte, die auf der Traktandenliste stehen und zu denen der Vorstand Stellung nehmen konnte.

§ 12
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit aller gültig abgegebenen Stimmen gefasst, unter Vorbehalt der Vorschriften über Statutenänderungen und Vereinsauflösung.

Vorschläge für die Wahl von Vorstandsmitgliedern und des Präsidenten sind schriftlich, von mindestens zehn Vereinsmitgliedern unterzeichnet, spätestens zehn Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand einzureichen. Sofern sie nicht ihren Rücktritt erklärt haben, gelten der bisherige Präsident und die bisherigen Vorstandsmitglieder ohne weiteres als vorgeschlagen. Es darf bei der Wahl nur über Kandidaten abgestimmt werden, die auf diese Weise vorgeschlagen wurden oder als vorgeschlagen gelten oder deren Wahl durch den Vorstand beantragt wird. Im ersten Wahlgang ist die absolute, in einem zweiten Wahlgang jedoch die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen massgebend.

2. Der Vorstand

§ 13
Der Vorstand wird jeweils für eine Dauer von drei Jahren gewählt. Er ist das geschäftsleitende Organ und vertritt den Verein nach aussen und innen. Es obliegen ihm insbesondere folgende Aufgaben:

a) Vorberatung der Geschäfte der Mitgliederversammlung, Festsetzung der Traktandenliste und Einberufung der Mitgliederversammlung;
b) Wahl von Kommissionen zur Durchführung besonderer Aufgaben;
c) Besorgung aller Geschäfte, die durch die Statuten nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen werden.

§ 14
Der Vorstand besteht aus mindestens sechs Mitgliedern. Er strebt eine Vertretung im Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG an.
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er kann einen geschäftsführenden Ausschuss ernennen. Die Präsidenten der  besonderen Kommissionen haben in der Regel dem Vorstand anzugehören. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens vier Mitgliedern.

§ 15
Der Präsident leitet die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen. Bei Verhinderung hat er einen Stellvertreter zu ernennen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.

§ 16
Der Quästor führt die Aufsicht über die Kassa- und Buchführung. Er legt dem Vorstand jeweils rechtzeitig zu Handen der Mitgliederversammlung die auf den 30. Juni abgeschlossene Jahresrechnung vor.

§ 17
Der Vorstand regelt die Unterschriftsberechtigung.

3. Die Revisionsstelle

§ 18
Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung, Kassa und Wertschriften und teilt dem Vorstand spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung ihren Befund mit.

D. Besondere Bestimmungen

§ 19
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit beschlossen werden. Die Versammlung, an welcher die Auflösung beschlossen wird, bestimmt über das Schicksal des Vereinsvermögens.

Die nach Auflösung des Vereins verbleibenden Mittel sind einer Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Eine Verteilung unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

§ 20
Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

E. Übergangsbestimmung

§21
Personen, welche im Vereinsjahr 2018/19 aufgrund der bisherigen Statuten nach §3a Seniormitglieder sind, können diesen Status beibehalten.

Fassung 06.12.2022

The anniversary year 2021

Hundertzwanzig Kerzen müssten eigentlich auf dem Doppelgeburtstagskuchen brennen: Die «Freunde der Oper Zürich» und das «Internationale Opernstudio» feiern 2021 ihr 60jähriges Bestehen. Und zwar je! Macht – rein rechnerisch gesehen – 120 Jahre. Es soll hier jedoch nicht um Zahlenspielereien gehen. Es geht vielmehr um Leidenschaft, es geht um Engagement, um Hingabe, um Begeisterung, Enthusiasmus... Sowohl auf der Bühne, im Graben wie auch im Saal. Und das, wie gesagt, seit 1961.

Damals wurde nämlich Herbert Graf als Direktor ans Opernhaus Zürich, damals noch Stadttheater genannt, verpflichtet. Er, der zuvor an der New Yorker Met gewirkt hatte, wünschte sich nach dem dortigen Vorbild eine dem Opernhaus angegliederte praxisnahe Ausbildungsstätte für junge Bühnenkünstlerinnen und -künstler. Und gleichzeitig einen Verein von Opernliebhabern, die dieses Studio, aber auch weitere Aktivitäten des Hauses ideell und finanziell unterstützen sollten. Aus dieser Idee heraus wurden das IOS und die damalige «Gesellschaft zur Förderung der Zürcher Oper» gegründet.

Seit sechs Jahrzehnten nun hat sich dieses Gespann bestens bewährt. Immer wieder hat sich die Gesellschaft, die sich später kürzer und griffiger als «Freunde der Oper Zürich» bezeichnete, für die Belange des hiesigen Opernschaffens engagiert.

***

  • Eine besondere Beziehung verbindet die Opernfreunde mit dem IOS. So wurden in diesen sechzig Jahren über 7,6 Mio Franken in Form von Betriebsbeiträgen und Stipendien an das Studio überwiesen. Ein Patensystem wurde ins Leben gerufen, bei dem sich Gotte oder Götti mit persönlichem Engagement um Studierende, die aus aller Welt nach Zürich kommen kümmern, um ihnen Leben und Alltag hierzulande etwas zu erleichtern. Und ihnen mitunter auch helvetische Besonderheiten zu erklären. Neben Benefizkonzerten und Jubiläen zum 25. und zum 40. Bestehen des Studios, unterstützten die Opernfreude in der schwierigen Phase der Pandemie unter dem Titel «Curtain Call» Masterclasses mit anschliessenden halbszenischen Auftritten auf der grossen Bühne, die anschliessend für das zwar abwesende, aber zahlreiche Publikum gestreamt wurden.
  • Auch für die Oper selbst sind die Opernfreunde stets ein verlässlicher Partner. So wurden für ausserordentliche Projekte immer wieder zusätzliche Gelder beschafft – in all den Jahren die stolze Summe von 17 Mio Franken. Mal wurden spezielle Barockinstrumente für den epochalen Monteverdi-Zyklus finanziert. Mal wurden aussergewöhnliche Inszenierungsideen, aufwändige Bühnenbilder oder Kostüme ermöglicht, als jüngstes Beispiel die Jacht mit der die «Csárdásfürstin» in See bzw. auf die Bühne stach. Auch bei der Vergabe von Kompositionsaufträgen, beispielsweise an Heinrich Sutermeister oder Rudolf Kelterborn, zeigten sich die Opernfreude spendabel. Lange bevor Public Viewing in aller Munde war, realisierten man die Freilicht-Übertragung einer «Tosca»-Aufführung am Zürichhorn und im «Park im Gruene». Und unlängst halfen die Freunde mit ihrer Unterstützung bei der Errichtung der modernen Glasfaserleitung zur «Soundübertragung von nebenan» aus dem Orchesterproberaum am Kreuzplatz in den pandemiebedingt leeren Orchestergraben.
  • Die Freunde der Zürcher Oper sind eine melomane Grossfamilie. Oper war und ist seit sie um 1600 in Florenz erfunden wurde auch ein gesellschaftliches Ereignis. Das ist in Zürich nicht anders, wie ein paar Beispiele aus dem «Vereinsleben» belegen: Als Lisa della Casa anlässlich ihres 30jährigen Bühnenjubiläums die Marschallin aus dem Rosenkavalier sang, durfte die Gesellschaft die grosse Künstlerin bei einem Empfang feiern. Auch das Traumpaar Margot Fonteyn und Rudolf Nurejew durfte man nach einem Schwanensee persönlich gratulieren. Unzählige Künstlergespräche unter dem Patronat der Opernfreude erlaubten spannende Begegnungen mit den bejubelten Opernstars. Auch Probenbesuche und Sonderveranstaltungen schufen eine besondere Nähe zwischen den Freunden und ihrer Oper Unvergesslich auch die sogenannte «Ausräuki» vor dem Umbau des Hauses: jener legendäre Barbiere mit Agnes Baltsa, Francisco Araiza und Bruno Pola, dem ein rauschendes Fest bis in die frühen Morgenstunden folgte. Und schliesslich gehören dazu auch die glamourösen alljährlichen Opernbälle, die bald zu einem gesellschaftlichen Höhepunkt der Limmatstadt worden.
  • Selbst im Spannungsfeld der Politik profilierten sich die Opernfreunde. Wenn es um Abstimmungen um und für das Opernhaus ging, zeigte man Flagge. Bereits 1960 fanden erste Diskussionen mit den Behörden zur Frage eines Theaterneubaus statt. Mit Inseraten unterstützten die Opernfreude das Projekt und diesbezügliche Vorarbeiten. Virulent wurde das Unterfangen dann 1980, als man sich zwar von einem Neubau verabschiedet hatte, aber eine grundlegende Sanierung des Altbaus und den Abbruch des Bernhardtheaters an der Urne absegnen lassen sollte. Die Vorlage wurde angenommen, gleichzeitig aber brachen die turbulenten Opernhauskrawalle los, welche die Stadt über Monate in Atem hielten. Friedlicher, wenn auch nicht weniger harzig vollzog sich 1984 die von den Opernfreunden und der Direktion immer wieder geforderte Trennung der Orchesterformation in zwei selbstständige Klangkörper für die Tonhalle und das Opernhaus. Und ein bisher letztes Mal engagierten die die Freunde in der Lokalpolitik, als es um die erfolgreiche Kantonalisierung des Hauses ging.

***

Premieren, Uraufführungen gehen vorüber, Beifall und Buh verhallen, Intendanten, Regisseurinnen, Stars wechseln, das Internationale Opernstudio und die «Freunde der Oper Zürich» bleiben. Zum Jubiläum haben wir eine buchstäblich vielseitige Publikation geschaffen. Als sozusagen gegenseitiges Geburtstagsgeschenk für alle, die Oper mögen. Und alle, die Oper machen. Denn Oper macht nicht nur das Opernhaus mit seinen zahllosen Mitwirkenden. Oper machen auch Sie, liebe Opernfreund:innen – mit Ihrer Leidenschaft, mit Ihrem Engagement, Ihrer Hingabe, Ihrer Begeisterung, Ihrem Enthusiasmus... Womit wir wieder beim Anfang wären – und das mit Sicherheit für viele weitere Jahrzehnte!

Bruno Rauch, freischaffender Kulturjournalist, Sachbuchautor und Regisseur
Frühling 2021